Kampf um Anerkennung
Man hätte
erwarten können, daß die Behörden die freiwillige Hilfsbereitschaft
ihrer Bürger mit Freuden aufgenommen hätten. Dem war aber keineswegs so.
Die Freiwilligen Feuerwehren haben um ihre Anerkennung stets ringen
müssen! Der Freiwilligen Feuerwehr Linden ging es nicht anders. Es
entspann sich ein bezeichnender Schriftwechsel zwischen der Feuerwehr,
dem Gemeindevorstand, dem Königlichen Amt zu Linden und der königlichen
Polizeidirektion in Hannover, in dem zum Beispiel folgendes zu lesen
ist:
Vom Gemeindevorstand Linden 25.11.1876
„Wir eröffnen
Ihnen auf den Antrag vom 18. dieses Monats ergebenst, daß wir nicht
abgeneigt sind bei dem Königlichen Amtshauptmann hierselbst, die von
Ihnen in Gemeinschaft mit mehreren hiesigen Einwohnern beabsichtigte
Errichtung einer freiwilligen Feuerwehr zu befürworten, wenn Sie die uns
überreichten Grundgesetzte derselben durch eine Bestimmung dahin
erweitern, daß die freiwillige Auflösung des Feuerwehr-Vereins durch
Beschluß der Mitglieder nach absoluter oder Dreiviertel-Majorität
derselben erfolgen kann, sowie, daß im Falle der Auflösung das Vermögen
des Vereins, bestehend aus Spritzen, Geräten, Utensilien pp. In den
Besitz der Gemeinde Linden übergehen soll und der Verein nicht befugt
ist, das Vermögen zu veräußern und zu barem Gelde zu machen, es sei
denn, daß daraus Anschaffungen von für den praktischen Dienst
erforderlichen Gegenständen der vorbezeichneten Art bestritten würden.
Wir
setzen auch voraus, daß die Errichtung der freiwilligen Feuerwehr
keinerlei Nachteile für die Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr im
Gefolge haben wird, und machen darauf aufmerksam, daß der Verein auf
irgendwelche Beihilfe aus der Gemeindekasse nicht zu rechnen hat."
Vom Königlichen Amt Linden 02.12.1876
„Über
die sub voto remihs anliegende Eingabe des Klempnermeisters A. Meyer in
Linden vom 30. November dieses Jahres, betr. Bildung einer freiwilligen
Feuerwehr in Linden, wünsche ich die gutachtliche Ansicht des
Gemeindevorstandes darüber zu hören, welcher Nutzen von einer
freiwilligen Feuerwehr zu erwarten ist, welche Personen dem neuen
Institute hauptsächlich beitreten wollen, wie der Beitritt derselben mit
dem § 4 der Feuerlöschordnung für Linden vom 21. 07 . 1860 vereint
werden soll, ob die Freiwilligen eigene Spritzen etc. anzuschaffen
gedenken, oder mit den Gerätschaften der Gemeinde operieren wollen, und
Wenn dieses der Fall, wie Kollisionen mit den bestehenden Einrichtungen
vermieden werden sollen."
Vom Gemeindevorstand Linden 15.12.1876
„Was
den Nutzen einer Freiwilligen Feuerwehr betrifft, so liegt derselbe
unserer Ansicht nach klar zu Tage, da es sich um die Vereinigung für den
beregten Zweck durchgehend brauchbarer Elemente handelt und eine
Kollision mit den bestehenden Einrichtungen und Schädigung der
Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr deshalb nicht zu befürchten steht,
weil die obere Leitung des Corps vom Gemeindevorstand gehandhabt werden
wird....
Da das freiwillige Corps eigene Spritzen etc. anzuschaffen
gedenkt, die Benutzung der Gerätschaften der Gemeinde für dasselbe aber
überall ausgeschlossen ist, so ist auch in dieser Beziehung Kollisionen
mit den bestehenden Einrichtungen vorgebeugt.Wir sind der Überzeugung,
daß das freiwillige Corps sich bewähren und für Linden nutzenbringend
sein wird, und erlauben uns, dessen Einrichtung zu befürworten..."
Vom Königlichen Amt, Linden 28.12.1876
„Für
meine Kompetenz spricht der § 27 der Polizeiordnung vom 21. Dezember
1859, wie denn auch früher die Feuerlöschordnung von Linden von dem Amte
erlassen ist und die zu errichtende Feuerwehr mit den dazu gehörenden
Einrichtungen unter dem Amte zu stehenden Feuerlöschanstalten zu
subsumieren ist. Die Königliche Polizeidirektion dürfte zuständig sein
nach § 13, 6 der Polizeiverordnung und der angezogenen
Ministerial-Bekanntmachung vom 23.08.1874 § 1 und etwa nach § 14 der
Polizeiverordnung."
Nach dem die Königliche Polizeidirektion die
Zuständigkeit des Königlichen Amtes zu Linden festgestellt hatte,
erteilte dieses am 17.01.1877 endlich die obrigkeitliche Genehmigung zur
Bildung einer Freiwilligen Feuerwehr. Als wirkliches Gründungsdatum
dieser Einrichtung gilt aber der 18. Oktober 1876, der Tag, an dem
Wunsch und Wille zur Bildung einer Freiwilligen Feuerwehr unter den
Bürgern Lindens lebendig wurden.